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Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Wir beraten Sie zu folgenden Themen rund um die Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen im Rahmen einer handwerklichen Erstausbildung:
  • Anmeldung zur Prüfung
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • vorzeitige Zulassung zur Prüfung
  • Zulassung ohne Nachweis einer Lehre (Externen-Zulassung)
  • Durchführung und Organisation der Prüfungen
  • Prüfungsinhalte
  • Befreiung von Prüfungsleistungen
  • Besetzung der Prüfungsausschüsse
  • Prüfertätigkeit

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen zur Abschluss-/Gesellenprüfung:

für Braunschweig:
31. Januar eines Jahres für die Sommerprüfung
31. August eines Jahres für die Winterprüfung

für Lüneburg-Stade:
20. April eines Jahres für die Sommerprüfung, im Jahr 2010 allerdings schon am 31. März
20. Oktober eines Jahres für die Winterprüfung

Gesellenprüfungsordnung                                                  PDF-Datei [1,6 MB]
Abschlussprüfungsordnung                                               PDF-Datei [1,4 MB]


Ansprechpartner:

in Braunschweig

Bettina Friese
(Ausbildungsberuf Bürokaufmann/-kauffrau, Automobilkauffrau/mann)

in Lüneburg

Christine Kallenberg
(Ausbildungsberuf Bürokaufmann/-kauffrau)
Hans-Joachim Dorn
(kaufmännische und handwerkliche Ausbildungsberufe)

Für die Abnahme weiterer Berufsprüfungen im Zuge der Erstausbildung sind die Geschäftsstellen der örtlichen Handwerksinnungen zuständig. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreishandwerkerschaft.

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