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Zulassung zur Prüfung ohne Lehre (Externen-Zulassung)
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Die Externen-Zulassung bietet Menschen die Möglichkeit, bisher erworbene berufliche Kompetenzen durch eine Prüfung zu belegen und somit einen anerkannten Abschluss zu erwerben.
Mit der Externen-Zulassung können Personen zur Gesellenprüfung zugelassen werden, obwohl sie keine duale Ausbildung in dem jeweiligen Beruf absolviert haben. Voraussetzung für die Zulassung als Externer sind einschlägige berufliche Erfahrungen oder andere Qualifikationen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Prüfling über die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Nach der Zulassung durch die zuständige Stelle wird die reguläre Abschlussprüfung abgelegt. Ein gesondertes Prüfungsverfahren gibt es für Externe nicht.
Diese Regelung kann besonders für Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits über langjährige Berufserfahrung im Ausland verfügen aber keine Prüfung haben, interessant sein.
Zugelassen werden kann, wer das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit, also viereinhalb Jahre, in dem entsprechenden Beruf gearbeitet hat. Ausnahme: wenn fachlich einschlägige ausländische Prüfungen oder Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland vorliegen, kann sich diese Zeit verkürzen.
Ansprechpartner
in Braunschweig
Bettina Friese (Ausbildungsberuf Bürokaufmann/-kauffrau, Automobilkauffrau/mann)
in Lüneburg
Christine Kallenberg (Ausbildungsberuf Bürokaufmann/-kauffrau) Hans-Joachim Dorn (kaufmännische und handwerkliche Ausbildungsberufe) |
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