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Lehrvertrag
Wir freuen uns, dass Sie einen Lehrling einstellen wollen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, finden Sie hier einige Hinweise und den Lehrvertrag als Download.

Hinweise:
  • In dem Download-Formular "Berufsausbildungsvertrag" müssen Sie nur den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ausfüllen. Die angegebenen Daten werden automatisch den entsprechenden Positionen des Lehrvertrages zugeordnet.
  • Der Berufsausbildungsvertrag wird automatisch in drei Ausfertigungen erstellt. Es werden insgesamt acht Seiten ausgedruckt.
  • Bitte reichen Sie alle acht Seiten (Antrag auf Eintragung, Berufsausbildungsvertrag mit den weiteren Vertragsbestimmungen) zusammen mit den notwendigen Anlagen bei der Geschäftsstelle der Handwerkskammer in Braunschweig oder Lüneburg oder bei der Kreishandwerkerschaft ein.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag mit ein:
  • Sofern der Lehrling bei Ausbildungsbeginn noch keine 18 Jahre alt ist, die Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz. Ohne diese Bescheinigung darf der Ausbildungsvertrag nicht in die Lehrlingsrolle eingetragen und der Jugendliche nicht von Ihnen beschäftigt werden.
  • Bei ausländischen Lehrlingen (Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union) ist eine Aufenthaltsgenehmigung beizufügen. Andernfalls ist eine Beschäftigung nicht möglich.
  • Sollten Sie die Ausbildungszeit verkürzen wollen, sind entsprechende Unterlagen beizufügen wie z. B. Schulzeugnisse, Arbeitsbescheinigungen über Vorlehren usw.
Bitte reichen Sie den Ausbildungsvertrag erst ein, wenn Ihnen alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Für die Eintragung in die Lehrlingsrolle werden durch die Handwerkskammer Lehrlingseinschreibegebühren in Höhe von 60 Euro erhoben.

Nach der Eintragung in die Lehrlingsrolle erhalten Sie alle eingereichten Vertragsexemplare zurück.

Die Ausbildungsordnung für Ihren Ausbildungsberuf finden Sie unter www.bibb.de.

Wichtiger Hinweis zum Antrag auf Änderung der Ausbildungszeit:

Anträge auf Verlängerung der Ausbildungszeit sind spätestens vier Wochen nach dem vertraglichen Ausbildungsende einzureichen.

Anträge auf Verkürzung der Ausbildungszeit sind spätestens zwölf Monate vor dem gewünschten Auslerndatum einzureichen.


Berufsausbildungsvertrag (Lehrvertrag)                          PDF-Datei [570 KB]

Antrag auf Änderung der Ausbildungszeit                        PDF-Datei [247 KB]
(Nachlernvertrag)

Richtlinien                                                                          PDF-Datei [38 KB]
zur Abkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit sowie
zur vorzeitigen
Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung

           

                                                                                                               

Ansprechpartner

in Braunschweig

Ulrike Behme
Bettina Friese

in Lüneburg

Uwe Meyer

Sabine Neumann



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