Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis, die sogenannte Lehrlingsrolle.
Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling einstellt, muss mit diesem Lehrling einen Ausbildungsvertrag schließen und der Handwerkskammer vorlegen. Hier prüfen die Sachbearbeiter, ob der Vertrag korrekt ist und tragen den Lehrling in die Lehrlingsrolle ein.
Außerdem beraten die Mitarbeiter der Lehrlingsrolle zu:
- Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrages
- Fragen zur Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit
- Kündigung von Lehrverhältnissen
- Fragen zur Ausbildungsberechtigung
- finanziellen Fördermöglichkeiten
- Leistungswettbewerb der Handwerksjugend
Ansprechpartner:
in Braunschweig
Ulrike Behme Bettina Friese in Lüneburg
Uwe Meyer Sabine Neumann Förderprogramme
Sinah Tews
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