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Lehrlingsrolle
Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis, die sogenannte Lehrlingsrolle.

Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling einstellt, muss mit diesem Lehrling einen Ausbildungsvertrag schließen und der Handwerkskammer vorlegen. Hier prüfen die Sachbearbeiter, ob der Vertrag korrekt ist und tragen den Lehrling in die Lehrlingsrolle ein.

Außerdem beraten die Mitarbeiter der Lehrlingsrolle zu:

  • Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrages
  • Fragen zur Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit
  • Kündigung von Lehrverhältnissen
  • Fragen zur Ausbildungsberechtigung
  • finanziellen Fördermöglichkeiten
  • Leistungswettbewerb der Handwerksjugend

Ansprechpartner:

in Braunschweig

Ulrike Behme
Bettina Friese

in Lüneburg

Uwe Meyer
Sabine Neumann

Förderprogramme

Sinah Tews

 


 


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