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Beraten und Planen

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ist als Träger öffentlicher Belange (TÖB) anerkannt und wird nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und weiteren Vorschriften bei sämtlichen Raumplanungen beteiligt, die die Interessen des Handwerks berühren.

Laufende Beteiligungsverfahren
Eine Datenbank mit Planverfahren, die Ihrer Handwerkskammer aktuell vorliegen, finden Sie hier.

Beratung
Die Handwerkskammer bietet individuelle Beratungen und Veranstaltungen zum Bau- und Planungsrecht an. Neben der Bedeutung des Planungsrechts stehen dabei Konflikte mit der Bauleitplanung von Gemeinden und die betriebliche Standortsicherung im Vordergrund.

Das Exposé "Bauliche und nutzungsbezogene Standortsicherung" geht auf die wesentlichen Aspekte und Anforderungen für den Betrieb ein. Sie können es hier herunterladen:


Bauliche und nutzungsbezogene Standortsicherung        PDF-Datei [3,8 MB]
Exposé zum Bau- und Planungsrecht für Handwerksbetriebe




Bauleitplanen mit Umsicht - die Handwerkskammer als Träger öffentlicher Belange (TÖB)

Im Kammerbezirk führen Planungsträger wie Gemeinden oder Landkreise viele Fach- und Raumplanungen durch, an denen die Handwerkskammer als TÖB beteiligt wird. Die Kammer prüft die Planungen auf handwerkliche Belange und recherchiert, ob Handwerksbetriebe davon betroffen sind. Bleiben die Interessen des Handwerks unberücksichtigt, kann die Handwerkskammer eine Stellungnahme mit Anregungen oder Bedenken abgeben.

Unterschiedliche Interessen aus Politik und Wirtschaft, bei Gewerbeunternehmen und Investoren können Standorteinschränkungen und Existenzbedrohungen für Betriebe auslösen. Die Handwerkskammer verfolgt das Ziel, mögliche Konflikte bei der betrieblichen Sicherung und Standortentwicklung frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Bauen mit Augenmaß - die Handwerkskammer als Berater
Das Bauordnungsrecht, das in die Kompetenz der Länder fällt, liefert die entscheidende Grundlage für eine baurechtliche Legalisierung der Betriebe. Eine Gewerbeanmeldung legitimiert weder Bau- noch Nutzungsrechte und ersetzt keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung. Die Anmeldung entspricht lediglich der Meldepflicht aus steuerrechtlichen Gründen.

Handwerksbetriebe müssen bei ihren Bau- und Nutzungsplanungen eine Reihe von Bestimmungen und Vorschriften beachten. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade berät und begleitet betriebliche Planungen bis zur Baugenehmigung. Ergeben sich für einen Betriebsinhaber nicht nachvollziehbare Probleme mit der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens, kann sich die Kammer für den Betrieb einsetzen.


Weitere Broschüren zum Thema Standortsicherung finden Sie in unserem Downloadbereich.

Ansprechpartner

in Braunschweig
Thomas Warntjen

Sekretariat
Petra Vetter

in Lüneburg
Jörg Steinborn

Sekretariat
Susann Dettke



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