Aktuelles Aus- und Weiterbildung Beratung Über uns Service    Kontakt |  Sitemap |  Impressum
home / Beratung / Standortsicherung / Bau- und Planungsrecht
Bau- und Planungsrecht


Das Bau- und Planungsrecht entscheidet über Bestandschutz und Entwicklungsmöglichkeit eines Betriebes. Für das Handwerk spielt die Standortsicherung eine ganz besondere Rolle, da es durch kleine und mittelgroße Betriebe geprägt ist. Für das Wohnen störende Handwerksbetriebe wie Zimmereien, Tischlereien, Steinmetz- oder Kfz-Werkstätten befinden sich hauptsächlich in Mischgebieten oder Gemengelagen. Diese Gebiete sind ständigen Veränderungen bei baulichen Nutzungen und Schutzansprüchen ausgesetzt. Industrie- oder größere Handelsunternehmen siedeln sich dagegen vorwiegend in Gewerbegebieten an, die weniger anfällig für Änderungen im Gebietscharakter erscheinen.

Fast sämtliche Baumaßnahmen und Nutzungen fallen unter die baurechtliche Genehmigungspflicht. Das Ziel der baurechtlichen Bestimmungen und Vorschriften liegt in einer städtebaulichen Ordnung, ohne die erhebliche wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Probleme auftreten. Zudem ließen sich Nachbarschafts- oder Nutzungskonflikte ohne rechtlichen Rahmen nur willkürlich lösen.

Bestimmungen zum Bau- und Planungsrecht leiten sich aus den Grundrechten, dem Eigentums-, Boden- und Nachbarschaftsrecht ab. Das Baugesetzbuch (BauGB) stellt hierzu die bundeseinheitliche Rechtsgrundlage dar. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) gilt als inhaltliche Ausgestaltungsnorm für Bauleitpläne. Das Bauordnungsrecht, das erst die Legalisierung von Nutzungen herbeiführt und den Bestandschutz sichert, fällt unter die Kompetenz der Länder. Landesbauordnungen wie die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) enthalten die Baubestimmungen und ordnungsrechtlichen Vorschriften für Anlagen und Nutzungen.

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) liefert raumordnerische Ziele zu regional bedeutsamen Nutzungen oder Vorhaben wie Verkehrsführungen oder Planungen von Gewerbegebieten. Diese Planungen können sich ebenso auf Standorte von Handwerksbetrieben auswirken und beeinflussen die Bauleitplanung der Gemeinden.

Bauleitplanung
Baugenehmigung
Nutzungsänderung
Raumordnung und Regionalplanung

Download
Bauliche und nutzungsbezogene Standortsicherung        PDF-Datei [4,7 MB]
Exposé zum Bau- und Planungsrecht für Handwerksbetriebe

Links

Baugesetzbuch (BauGB): Einheitliche Rechtsgrundlage des Bau- und Planungsrechts für das Bundesgebiet

Baunutzungsverordnung
(BauNVO): Inhaltliche Ausgestaltungsnorm der Bauleitpläne für das Bundesgebiet

Niedersächsische Bauordnung (NBauO): Ordnungsrechtliche Vorschrift mit Regelungen zur Errichtung, Erweiterung, Nutzungsänderung oder zum Abbruch von baulichen Anlagen in Niedersachsen 


Ansprechpartner

in Braunschweig
Thomas Warntjen

Sekretariat
Petra Vetter

in Lüneburg
Jörg Steinborn

Sekretariat
Susann Dettke

Seite zurück Druckansicht Bookmark and Share nach oben
Navi
    Service im Überblick
    Social Media
Suche
Suche: