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Internetrecht
Pflichtangaben im Internet

Entspricht das gewerbliche Internetangebot nicht den allgemeinen und speziellen gesetzlichen Informationspflichten, droht betroffenen Betrieben ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Daneben besteht die Gefahr, von Wettbewerbern abgemahnt zu werden. Erhalten Sie eine solche Abmahnung, müssen Sie mit Anwaltsge­bühren von ca. 1.000 Euro rechnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die maßgebliche Vorschrift für die Informationspflichten ergeben sich aus dem Telemedienge­setz (TMG), hier speziell aus dem § 5 Abs. 1 Nr. 1-7 TMG, und betreffen insbesondere die allgemeinen und speziellen Informationspflichten.

Um festzustellen, ob Ihr Internetangebot den gesetzlichen Anforderungen genügt, kann die folgende Checkliste als Hilfestellung dienen.

Erforderliche Angaben für ein Impressum in Ihrem Internetangebot: Alle nachfolgenden Angaben müssen von jeder Seite Ihres Angebotes mit einem Klick er­reichbar sein. Am einfachsten ist dies durch einen eigenen Menüpunkt "Impressum" zu reali­sieren.

Distanzieren Sie sich ausdrücklich für Inhalte von Anbietern, auf die Sie verlinken. Für diese Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Schließen Sie die Haftung in Bezug auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von Ihnen angebotenen Informationen aus.

  • Name und Anschrift der Firma, sowie bei juristischen Personen auch die Vertreter/ Organe= Vorstand AG,Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH usw. (Beispiel: XY GmbH, Musterstrasse 1, D-12345 Musterdorf, vertreten durch den Gesellschafter Herr Muster)., etc.).
  • Angaben über das Register (Handwerksrolle, Handelsregister, etc.) und die Registernummer.
  • Adresse zur elektronischen Kontaktaufnahme, die e-Mail-Adresse, sowie Telefonnummer.
  • Redaktionelle Verantwortung, d.h. neben der Nennung der Firma muss hier ein verantwortlicher Mitarbeiter mit Vor- und Zuname angegeben sein.
  • Bei Handwerkern: Angabe der Kammer, zu der der Handwerker gehört.
  • Die Aufführung der gesetzlichen Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Be­rufsbezeichnung verliehen wurde (Beispiel: Zimmerermeister, BRD); daneben die Nennung der berufsrechtlichen Regelungen, sowie der Hinweis, wie diese Regelun­genzugänglich sind, z.B. Verlinkung auf die Handwerksordnung (HWO).
  • Wenn vorhanden: Nennung der Umsatzsteueridentifikationsnummer.
  • Kommerzielle Angebote müssen als solche gekennzeichnet sein (Beispiel: Dies ist die geschäftliche Internetpräsenz der Firma ABC).
  • Angebote zur Verkaufsförderung, wie Preisnachlässe, Rabatte, Zugaben oder Ge­schenke müssen klar erkennbar sein. Ferner müssen die Bedingungen, unter denen diese vom Benutzer in Anspruch genommen werden können, leicht zugänglich, sowie klar und eindeutig formuliert sein (am besten durch Aufnahme in den AGB).
  • Wenn personenbezogene Daten erhoben werden (Shop-Daten, Kundendatei, etc.), dann muss der Nutzer darüber informiert werden, wer die Daten speichert und wo diese gespeichert werden. Zudem muss der Betreiber einer Website "...den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung der personenbezogenen Daten ... informieren" (§13 TMG).
Hinweis:
Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit der notwendigen Angaben. Im Zweifelsfall sprechen Sie mit den o.a. Mitarbeiter oder konsultieren Sie Ihren Anwalt.


Ansprechpartner

Udo Kaethner


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