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Internetrecht
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Pflichtangaben im Internet
Entspricht
das gewerbliche Internetangebot nicht den allgemeinen und speziellen
gesetzlichen Informationspflichten, droht betroffenen Betrieben ein
Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Daneben besteht die Gefahr, von
Wettbewerbern abgemahnt zu werden. Erhalten Sie eine solche Abmahnung,
müssen Sie mit Anwaltsgebühren von ca. 1.000 Euro rechnen und eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die maßgebliche Vorschrift
für die Informationspflichten ergeben sich aus dem Telemediengesetz
(TMG), hier speziell aus dem § 5 Abs. 1 Nr. 1-7 TMG, und betreffen
insbesondere die allgemeinen und speziellen Informationspflichten.
Um festzustellen, ob Ihr Internetangebot den gesetzlichen
Anforderungen genügt, kann die folgende Checkliste als Hilfestellung
dienen.
Erforderliche Angaben für ein Impressum in Ihrem Internetangebot:
Alle nachfolgenden Angaben müssen von jeder Seite Ihres Angebotes mit
einem Klick erreichbar sein. Am einfachsten ist dies durch einen
eigenen Menüpunkt "Impressum" zu realisieren.
Distanzieren Sie
sich ausdrücklich für Inhalte von Anbietern, auf die Sie verlinken. Für
diese Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich.
Schließen Sie die Haftung in Bezug auf Vollständigkeit, Richtigkeit und
Aktualität der von Ihnen angebotenen Informationen aus.
- Name und Anschrift der Firma, sowie bei juristischen Personen
auch die Vertreter/ Organe= Vorstand AG,Gesellschafter/Geschäftsführer
einer GmbH usw. (Beispiel: XY GmbH, Musterstrasse 1, D-12345 Musterdorf,
vertreten durch den Gesellschafter Herr Muster)., etc.).
- Angaben über das Register (Handwerksrolle, Handelsregister, etc.) und die Registernummer.
- Adresse zur elektronischen Kontaktaufnahme, die e-Mail-Adresse, sowie Telefonnummer.
- Redaktionelle
Verantwortung, d.h. neben der Nennung der Firma muss hier ein
verantwortlicher Mitarbeiter mit Vor- und Zuname angegeben sein.
- Bei Handwerkern: Angabe der Kammer, zu der der Handwerker gehört.
- Die
Aufführung der gesetzlichen Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen wurde (Beispiel: Zimmerermeister, BRD);
daneben die Nennung der berufsrechtlichen Regelungen, sowie der Hinweis,
wie diese Regelungenzugänglich sind, z.B. Verlinkung auf die
Handwerksordnung (HWO).
- Wenn vorhanden: Nennung der Umsatzsteueridentifikationsnummer.
- Kommerzielle
Angebote müssen als solche gekennzeichnet sein (Beispiel: Dies ist die
geschäftliche Internetpräsenz der Firma ABC).
- Angebote zur
Verkaufsförderung, wie Preisnachlässe, Rabatte, Zugaben oder Geschenke
müssen klar erkennbar sein. Ferner müssen die Bedingungen, unter denen
diese vom Benutzer in Anspruch genommen werden können, leicht
zugänglich, sowie klar und eindeutig formuliert sein (am besten durch
Aufnahme in den AGB).
- Wenn personenbezogene Daten erhoben werden
(Shop-Daten, Kundendatei, etc.), dann muss der Nutzer darüber
informiert werden, wer die Daten speichert und wo diese gespeichert
werden. Zudem muss der Betreiber einer Website "...den Nutzer zu Beginn
des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung,
-verarbeitung und -nutzung der personenbezogenen Daten ... informieren"
(§13 TMG).
Hinweis: Trotz
sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die
Vollständigkeit der notwendigen Angaben. Im Zweifelsfall sprechen Sie
mit den o.a. Mitarbeiter oder konsultieren Sie Ihren Anwalt.
Ansprechpartner
Udo Kaethner
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