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Zulassungspflichtige Handwerke - Anlage A der Handwerksordnung
Die Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft
darüber, welche Gewerbe
als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Sie umfasst zurzeit
41 Gewerbe. Wer sich in diesen Gewerben selbstständig machen will, muss
die Meisterprüfung vor der Handwerkskammer abgelegt haben oder einen
vergleichbaren Titel vorweisen. Die Gewerbe der Anlage A müssen in die
Handwerksrolle eingetragen werden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Berufen erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de.