home / Beratung / Handwerksrolle / Berufe / AnlageB2 / Handwerksähnliche Gewerbe - Anlage B 2 der Handwerksordnung
Handwerksähnliche Gewerbe - Anlage B 2 der Handwerksordnung
Die Anlage B 2 der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe
als handwerksähnliche Gewerbe
betrieben werden können. Zurzeit umfasst die Anlage 57 handwerksähnliche Gewerbe.