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Zulassungspflichtige Handwerke - Anlage A der Handwerksordnung
Die Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe
als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Sie umfasst zurzeit
41 Gewerbe. Nähere Informationen zu den einzelnen Berufen erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de.