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Zulassungspflichtige Handwerke - Anlage A der Handwerksordnung

Die Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Sie umfasst zurzeit 41 Gewerbe. Nähere Informationen zu den einzelnen Berufen erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de.


Augenoptiker

Bäcker

Boots- und Schiffbauer

Brunnenbauer

Büchsenmacher

Chirurgiemechaniker

Dachdecker

Elektromaschinenbauer

Elektrotechniker

Feinwerkmechaniker

Fleischer

Friseure

Gerüstbauer

Glasbläser und Glasapparatebauer

Glaser

Hörgeräteakustiker

Informationstechniker

Installateur und Heizungsbauer

Kälteanlagenbauer

Karosserie- und Fahrzeugbauer

Klempner

Konditor

Kraftfahrzeugtechniker

Landmaschinenmechaniker

Maler und Lackierer

Maurer und Betonbauer

Metallbauer

Ofen- und Luftheizungsbauer

Orthopädieschuhmacher

Orthopädietechniker

Schornsteinfeger

Seiler

Steinmetz und Steinbildhauer

Straßenbauer

Stuckateure

Tischler

Vulkaniseur und Reifenmechaniker

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

Zahntechniker

Zimmerer

Zweiradmechaniker




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