Durch die Handwerksordnung schränkt der
Gesetzgeber die Berechtigung zur Führung eines selbstständigen
Handwerksbetriebes in einem Vollhandwerk ein (Anlage A der HwO). Als
Qualifikation fordert er die Meisterprüfung oder eine vergleichbare
Qualifikation wie z.B. Industriemeister oder Dipl. Ing. bzw. eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung. Als Instrument zur Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben dient die Handwerksrolle. Sie
ist ein Register, in das alle Handwerker eingetragen werden, wenn sie
selbstständig und gewerblich ein Handwerk betreiben, das in der Anlage
A der HwO aufgeführt ist.
In weiteren Verzeichnissen
werden die zulassungsfreien Handwerke (Anlage B 1 der HwO ) und die
handwerksähnlichen Gewerbetreibenden (Anlage B2) geführt. Für die
Anlagen B 1 und B 2 gibt es keine zwingenden
Qualifikationserfordernisse.
Die Mitarbeiter der Handwerksrolle
beraten Existenzgründer und Mitgliedsbetriebe über ihre
gewerberechtlichen Möglichkeiten sowie über die vom Gesetzgeber
geforderten Eintragungsvoraussetzungen für die Handwerksrolle.
Ansprechpartner (Kreise)
Manuela Pfotenhauer (Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel)
Birgit Fricke (Alt-Fallingbostel, Celle)
Ines Gieland (Osterholz, Stade, Uelzen)
Eike Lahmann (Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg)
Karin Quedenbaum (Bremervörde, Cuxhaven, Lüneburg)
Sophie Bastian (Gifhorn, Lüchow, Rotenburg, Verden)
Torsten Wilke (Alt-Soltau, Harburg, Wesermünde)
Ansprechpartner (Handwerksrechtliche Beratung/Eintragungsvoraussetzungen)
Reinhard Jung (Bekämpfung von Schwarzarbeit, Gewerberecht, Handelsregister, Zurückstellung vom Wehrdienst)
Torsten Lohmann (Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen, Eignungsfeststellungen, Gewerberecht)
Torsten Wilke (Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen, Gewerberecht)
Kammerbeitrag
Die Beitragsordnung für die bei der Handwerkskammer eingetragenen Betriebe finden Sie hier...