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Niedersächsischer Staatspreis für das gestaltende Handwerk
Mit dem Staatspreis werden herausragende Leistungen gestaltender Handwerker gewürdigt. Der Preis in Höhe von 5.000 Euro wird nur an selbständig Tätige verliehen. Mit den beiden Förderpreisen in Höhe von je 2.500 Euro sollen herausragend kreativ gestaltende Handwerker angespornt und gefördert werden.
Für beide Preiskategorien können sich gestaltende Handwerker, Kunsthandwerker, Gestalter im Handwerk und Designer bewerben, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem gestaltenden Handwerk oder einen vergleichbaren Fachhochschulabschluss verfügen und professionell tätig sind. Bewerberinnen und Bewerber für den Förderpreis dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre alt sein.
In der Wettbewerbsrunde 2012/2013 wird darüber hinaus erneut zusätzlich ein mit 3.000 Euro dotierter Unternehmenspreis "Erfolgsfaktor Design" vergeben. Ausgezeichnet werden soll ein Handwerksbetrieb, der das Thema "Design" in allen Unternehmensbereichen (Produkt/ Dienstleistung/ Marketing/ Kommunikation/ Unternehmenskultur) beispielgebend umgesetzt hat. Der Betrieb muss in Niedersachsen ansässig und in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Der Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2012.
 | Anmeldeformular
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| Teilnahmebedingungen
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