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Nach Kirchhof-Gutachten: Handwerk erwartet mittelstandsfreundliche Staffelung der neuen Rundfunkabgabe
Handwerkskammer ist bereits mit der Niedersächsischen Staatskanzlei im Gespräch.

Braunschweig/Lüneburg/Stade, 10. Mai 2010.- Nachdem der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sein Gutachten zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt hat, erwartet das Handwerk eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung des neuen Modells ab 2013. "Eine Steuerfinanzierung oder eine reine Haushalts- oder Personenabgabe wären sachgerechter als der Kirchhof-Vorschlag. Wir haben uns immer für einen solchen Wechsel ausgesprochen, weil es unsystematisch ist, selbständige Unternehmer zusätzlich zu belasten, obwohl sie schon als Privatleute für den Rundfunk bezahlen", erklärt Rolf Schneider, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Eine Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung sei aber ausdrücklich von der Politik gewollt. Kirchhof sieht in seinem Modell eine Abkehr von der bisherigen gerätebezogenen Gebühr vor und spricht sich für eine Haushaltsabgabe aus, eine ergänzende Betriebsstättenabgabe sieht er als rechtlich zulässig an. "Es ist grundsätzlich vernünftig, wenn Betriebe künftig nicht mehr deshalb eine Rundfunkgebühr bezahlen müssen, weil sie einen PC zum Arbeiten benutzen", sagt Schneider. Wenn jedoch statt der bisherigen Gebühr von 5,76 Euro für PCs monatlich eine pauschale Abgabe je Betrieb in Höhe von möglicherweise rund 18 Euro fällig würde, käme es in vielen Tausend Klein- und Kleinstbetrieben zu deutlichen Mehrbelastungen.

Die Handwerkskammer erwartet eine mittelstandsgerechte Staffelung der Betriebsstättenabgabe. Kammerhauptgeschäftsführer Norbert Bünten erklärt: "Kirchhof selbst schlägt eine Staffelung vor, ohne ins Detail zu gehen. Es kommt jetzt darauf an, eine Ausgestaltung zu finden, die kleine und mittlere Handwerksbetriebe nicht übermäßig belastet." So sei eine Staffelung nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Überlegung. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade habe bereits Mitte April ein Gespräch mit der für die Medienpolitik zuständigen Niedersächsischen Staatskanzlei geführt. "Das Thema ist uns wichtig. Wir haben insbesondere auch auf die besondere Problematik der Filialbetriebe und der Autohäuser hingewiesen, die bislang für jedes Autoradio in Vorführwagen eine Rundfunkgebühr entrichten müssen." Das bisherige gerätebezogene System habe immer wieder zahlreiche Zweifelsfälle und Ungereimtheiten hervorgerufen. Die neue Rundfunkabgabe müsse sachlich begründet und transparent sein und dürfe im Ergebnis nicht zu Mehrbelastungen für den Mittelstand führen. Das sei weiterhin die Position der Handwerkskammer, verspricht der Hauptgeschäftsführer.

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