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Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid einlegen
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Noch gibt es
Chancen auf Fortführung des Marktanreizprogramms für Erneuerbare
Energien.
Braunschweig/Lüneburg/Stade, 29. Juni 2010.-
Immobilienbesitzer und Mieter, die eine mit Erneuerbaren Energien
betriebene Heizungsanlage (Biomasseheizung, solarthermische Anlage,
Wärmepumpe, Mini-Blockheizkraftwerk) installiert und dafür einen
Förderantrag im Marktanreizprogramm des Bundes gestellt haben, müssen
aufpassen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
verschickt in diesen Tagen Ablehnungsbescheide für vorliegende Anträge. Wenn der Antragsteller
dagegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird sein Antrag auch
bei Freigabe der Mittel nicht mehr berücksichtigt.
Darauf weist
die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Betriebe und Kunden des
Handwerks hin. Ob in dem Fall einer späteren Freigabe der Mittel ein
neuer Antrag gestellt werden könnte, ist unklar. Förderungen im Rahmen
des Marktanreizprogramms wurden Anfang Mai gestoppt,
nachdem das Programm im Bundeshaushalt mit einer Haushaltssperre belegt
wurde. Die Handwerkskammer stellt einen Musterbrief für einen Widerspruch an das BAFA bereit, der unten heruntergeladen werden kann. Um ihren
Anspruch zu wahren, sollten Antragsteller auf jeden Fall Widerspruch
einlegen, rät die Handwerkskammer. Noch sei die letzte Entscheidung über
Fortführung bzw. Stopp des Förderprogramms nicht gefallen.
Die
Handwerkskammer setzt sich weiter dafür ein, dass die Haushaltssperre
wieder aufgehoben wird. Voraussichtlich am 7. Juli 2010 wird sich der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erneut mit dem
Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien befassen.
 | Musterbrief
Word-Datei [28
KB]
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