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Unternehmen, Kunden und Mitarbeiter bald Gläubiger zweiter Klasse?
Handwerk wehrt sich gegen Fiskusvorrecht bei Insolvenzverfahren

Braunschweig/Lüneburg/Stade, 21. Juli 2010.- In ihrem Sparpaket hat die Bundesregierung angekündigt, bei Insolvenzverfahren wieder ein Vorrecht für den Fiskus einzuführen. Danach hätten die Finanzämter bevorzugten Zugriff auf die Insolvenzmasse, um an ausstehende Steuerzahlungen zu kommen. "Das Finanzamtsvorrecht ist eine Diskriminierung der anderen Gläubiger", sagt Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. "Der Staat bringt seine Schäfchen ins Trockene, während Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten eines insolventen Unternehmens meistens in die Röhre schauen." Das Fiskusprivileg sei 1999 aus gutem Grunde abgeschafft worden. Alle Gläubiger – private, gewerbliche und staatliche – sollten gleich behandelt werden. "Häufig sind kleine und mittlere Handwerksbetriebe betroffen, wenn ein größeres Unternehmen Insolvenz anmeldet. Die geplante Neuregelung schmälert die Chance, wenigstens einen Teil der offenen Forderungen beglichen zu bekommen", so Bünten. Bei Wiedereinführung des Fiskusprivilegs würden künftig mehr Folgeinsolvenzen im Mittelstand drohen – mit allen negativen Folgen für die Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Für Kammerhauptgeschäftsführer Norbert Bünten ist es ohnehin fraglich, ob die angestrebte Fortführung des kriselnden Unternehmens überhaupt noch gelingen kann: "Greift der Staat vorab zu, schrumpft die Insolvenzmasse zusammen. Dadurch erschwert er die Sanierung des Unternehmens oder macht sie sogar unmöglich." Insolvenzverwalter würden bereits befürchten, dass Insolvenzverfahren nicht mehr eröffnet werden, weil nach dem Zugriff des Fiskus nicht mehr genug Geld da sei, um die Kosten zu decken. Den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer erinnert das geplante Fiskusprivileg im Insolvenzrecht an die Situation in der Umsatzbesteuerung: "Auch hier schneidet sich der Staat die dickste Scheibe von der Wurst. Der Handwerksbetrieb muss die Umsatzsteuer bereits abführen, obwohl der Kunde noch gar nicht bezahlt hat. Erst auf Antrag und wenn sein Jahresumsatz nicht höher als 500.000 Euro liegt, kann er die Ist-Versteuerung wählen." Zwar habe es mit der Anhebung der Umsatzgrenze vor einem Jahr erste Verbesserungen gegeben. Ziel der Handwerkskammer sei es jedoch, die Vorfinanzierung der Steuer durch die Betriebe ganz abzuschaffen. Bünten: "Wir brauchen kein Fiskusprivileg - weder bei der Umsatzsteuer noch im Insolvenzrecht. Wir brauchen Vorrang für unternehmerische Tätigkeit."


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