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home / Aktuelles / Presse / Aktuell aus Lüneburg / 2009 / Mai / Initiative der Handwerkskammer führt zu wichtigem Teilerfolg (29.05.2009) |
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Ist-Versteuerung stärkt die Liquidität der Betriebe
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Braunschweig/Lüneburg/Stade, 29. Mai 2009.- Die Entscheidung, die Ist-Versteuerungsgrenzen ab Juli 2009 auf bundeseinheitlich 500.000 Euro anzuheben, wird vom Handwerk positiv aufgenommen. „Ich bin zufrieden, dass wir hier für einen großen Teil unserer Betriebe etwas erreichen konnten. Mit vernünftigen Sachargumenten lassen sich in der Politik sehr wohl Vorschläge umsetzen, die kleinen und mittleren Handwerksbetrieben nützen“, sagt Rolf Schneider, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Bei der Ist-Versteuerung wird die Liquidität der Unternehmen gestärkt, da sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn ihr Auftraggeber die Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat. Die Mehrwertsteuer muss somit nicht mehr wie bisher vorfinanziert werden.
Die nun beschlossene Anhebung der Umsatzgrenzen, bis zu der Betriebe die Ist-Versteuerung auf Antrag wählen können, geht auf eine Initiative der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zurück. Anfang des Jahres hatte die Kammer den Vorschlag in die öffentliche Diskussion um das Konjunkturpaket II eingebracht. Kammerhauptgeschäftsführer Norbert Bünten blickt zurück: „Unsere Idee entsprach genau den Anforderungen an konjunkturstabilisierende Maßnahmen: wirkungsvoll, schnell umsetzbar und zudem nur mit geringen Kosten für die öffentlichen Haushalte verbunden.“ Bei einem Gespräch zur Wirtschafts- und Finanzkrise im Bundeswirtschaftsministerium am 23. Januar 2009, zu dem bundesweit Vertreter aller Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern eingeladen waren, hatte die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen empfohlen und nachdrücklich für ihren Vorschlag geworben. Das Ministerium sicherte zu, die Idee zusammen mit dem Bundesfinanzministerium weiterzuverfolgen.
„Wir haben den Zug ins Rollen gebracht, viele in der Handwerksorganisation und in der Politik haben Kohlen nachgelegt und nun können 70 bis 80 Prozent unserer Handwerksbetriebe reibungsloser fahren“, freut sich Bünten über den wichtigen Teilerfolg. Die Politik hätte kurzfristig allerdings noch mehr Mut beweisen und die Umsatzgrenzen auf eine Million Euro anheben sollen, wie es die Kammer gefordert hatte. Schließlich lägen die Belastungen für die öffentlichen Haushalte nur in entgangenen Zinseinnahmen durch die etwas späteren Steuerzahlungen.
Für Kammerpräsident Schneider steht fest: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Ist-Versteuerung grundsätzlich ohne weitere Bedingungen ermöglicht wird, so wie es heute bereits bei den Freiberuflern der Fall ist. Es darf nicht länger sein, dass man erst einen Antrag stellen muss, um nicht vom Fiskus als kostenloser Kreditgeber missbraucht zu werden.“ Wie die Betriebe die erweiterten Möglichkeiten der Ist-Versteuerung für sich nutzen können, darüber wird die Handwerkskammer ihre Mitglieder in Kürze informieren. |
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