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home / Aktuelles / Presse / PresseLueneburg / Aktuell aus Lüneburg-Stade / Juli / Antrag auf Ist-Versteuerung jetzt beim Finanzamt stellen (13.07.09)
Änderungen bei der Umsatzsteuer entlasten Handwerksbetriebe
Braunschweig/Lüneburg/Stade, 13. Juli 2009.- Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade empfiehlt ihren Mitgliedsbetrieben, die verbesserten Möglichkeiten der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer zu nutzen. Nach dem jetzt auch vom Bundesrat verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz fallen deutlich mehr Unternehmen unter den Anwendungsbereich des Paragrafen 20 Umsatzsteuergesetz (UStG). Seit dem 1. Juli 2009 können alle Unternehmen die Ist-Versteuerung beantragen, deren Jahresumsatz im Vorjahr nicht mehr als 500.000 Euro betrug. Bislang lag die Grenze hierfür bei 250.000 Euro. Es reicht ein formloser Antrag beim zuständigen Finanzamt, um in den Genuss der Regelung zu kommen.
Normalerweise müssen Unternehmen die Umsatzsteuer schon für den Voranmeldezeitraum (Monat oder Vierteljahr) abführen, in dem die Leistung erbracht wurde. Oftmals hat der Kunde zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht bezahlt, sodass der Unternehmer die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt vorfinanzieren muss. Dieser Liquiditätsnachteil besteht bei der Ist-Versteuerung nicht. Hier muss die Steuer erst für den Voranmeldezeitraum an das Finanzamt abgeführt werden, in dem der Kunde auch tatsächlich gezahlt hat.
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hatte sich intensiv für die nun zunächst bis zum 31.12.2011 befristete Neuregelung eingesetzt, damit die Liquiditätssituation der kleinen und mittleren Betriebe in dem aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfeld gestärkt wird. Ein Informations-Flyer ist bei der Handwerkskammer kostenlos erhältlich unter Service-Telefon 04131 712-113.

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