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home / Aktuelles / Presse / Aktuell aus Lüneburg / 2009 / Dezember / Wer einen PC oder ein internetfähiges Handy besitzt, soll in Zukunft die volle Rundfunkgebühr von rund 18 Euro zahlen. (14.12.2009)
Handwerkskammer lehnt Erhöhung der GEZ-Gebühren ab
Wer einen PC oder ein internetfähiges Handy besitzt, soll in Zukunft die volle Rundfunkgebühr von rund 18 Euro zahlen - auch, wenn er keinen Fernseher hat. Das sehen Überlegungen der Ministerpräsidenten vor. Betroffen davon wären insbesondere gewerbliche Betriebe.

Braunschweig/Lüneburg/Stade, 14. Dezember 2009.- Auf Unverständnis stoßen im Handwerk die Pläne der Bundesländer, die Rundfunkgebühr auf PCs und internetfähige Handys auf 18 Euro zu erhöhen. "Computer und Mobiltelefone sind mittlerweile unverzichtbare Arbeitsmittel in nahezu jedem Handwerksbetrieb. Rundfunkgebühren für diese betrieblich genutzten Geräte lehnen wir daher ab", sagt Rolf Schneider, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Mit einer solchen Neuregelung kämen gerade auf kleine und mittlere Betriebe erhebliche Mehrbelastungen zu. Schon heute müssten die Betriebe für entsprechende Geräte monatliche Gebühren von 5,76 Euro zahlen. Außerdem würden die Betriebsinhaber bereits als Privatleute Rundfunkgebühren abführen und damit doppelt belastet werden. "In zahlreichen Gerichtsverfahren haben Betriebsinhaber bereits erfolgreich in erster Instanz gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf betriebliche PCs geklagt", so Schneider. Schließlich habe ein Gewerbetreibender aufgrund steuerlicher Vorschriften oft gar keine Wahl mehr, auf einen PC zu verzichten, weil er ihn unter anderem dazu brauche, die Umsatzsteuer ordnungsgemäß ans Finanzamt zu übermitteln.

Hauptgeschäftsführer Norbert Bünten fordert eine Mitsprache der Kammern bei der anstehenden Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung. "Die Finanzierung eines qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems muss natürlich gesichert sein. Das kann aber nur mit einem Modell gelingen, das frei von Widersprüchen ist, weitreichende Akzeptanz findet und die Betriebe nicht übermäßig belastet", erklärt er. Neben der Gebührenerhebung auf betrieblich genutzte Computer gäbe es insbesondere bei der Behandlung von Autoradios Handlungsbedarf. "Autohändler müssen für Radios in Vorführwagen Rundfunkgebühren zahlen. Das ist schon eine merkwürdige Regelung für Betriebe, die eigentlich als Vertriebspartner genutzt werden", so Bünten.

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