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Vollversammlung beschließt neue Beitragsordnung
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Präsident Schneider fordert reduzierte Mehrwertsteuer für das Handwerk

Braunschweig/Lüneburg/Stade, 12.11.09 - Im Zuge der Fusion hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade am Donnerstag erstmalig eine gemeinsame Beitragsordnung beschlossen. Der Grundbeitrag für Einzelunternehmen wird zukünftig 120 Euro pro Jahr betragen. Zuvor betrug er im Kammerbezirk Braunschweig 145 Euro und in Lüneburg-Stade 198 Euro. Der Grundbeitrag für juristische Personen wird ab dem nächsten Jahr 390 Euro betragen. Bislang mussten in Braunschweig juristische Personen 430 Euro und in Lüneburg-Stade 297 Euro Mitgliedsbeitrag bezahlen.
„An der neuen Beitragsordnung wurde sehr sorgfältig gearbeitet, um die Unterschiede in den alten Systemen maßvoll angleichen zu können. Geringfügige Anhebungen für den kleineren Teil unserer Betriebe ließen sich dabei allerdings nicht komplett verhindern“, erklärte Hauptgeschäftsführer Otto Schlieckmann. Es sei aber gelungen, die Veränderungen in den Belastungen einzelner Betriebe so gering wie möglich zu halten. Das Gesamtbeitragsaufkommen sei so kalkuliert worden, dass es auf dem Niveau des Vorjahres liege. „Die meisten unserer Betriebe profitieren von der neuen Regelung“, so Schlieckmann. Über die Ausgestaltung des bislang im Altbezirk Lüneburg-Stade erhobenen Sonderbeitrags „Gewerbeförderung“ werde in einer Sondersitzung entschieden.
Die Neuregelung gilt ab 2010 für alle Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Einzige Ausnahme sind die Existenzgründer, die im Gründungsjahr keinen, im zweiten und dritten Jahr einen ermäßigten Beitrag zahlen.
Der Gesamtbeitrag, den ein Betrieb an die Handwerkskammer abführt, setzt sich zusammen aus einem fixen Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag errechnet sich aus dem Gewinn, den ein Betrieb erwirtschaftet, und zwar drei Jahre vor der Beitragserhebung. Das heißt, für das Jahr 2010 wird der Gewinn aus dem Jahr 2007 zugrunde gelegt. Der erwirtschaftete Gewinn eines Betriebs wird der Kammer von der Finanzverwaltung gemeldet. Insgesamt macht das Beitragsaufkommen rund 28 Prozent des Gesamthaushalts der Handwerkskammer aus, der für 2010 35,2 Millionen Euro beträgt.
Kammerpräsident Rolf Schneider äußerte sich im Rahmen der Vollversammlung zur neuen Bundesregierung und beurteilte die ersten Beschlüsse positiv. „Es ist richtig, dass die neue Bundesregierung gleich mit einem Wachstumsbeschleunigungsgesetz startet, das ab 2010 Entlastungen für Bürger und Unternehmen bringen wird. Familien mit Kindern werden steuerlich entlastet, das stärkt die Kaufkraft“, sagte der Präsident. Auch bei der Erbschaftsteuer habe die Regierung erkannt, dass die bisherige Ausgestaltung zu rigide sei. Mit der Verkürzung der betrieblichen Haltefrist von sieben auf fünf Jahre und der Absenkung der zu erhaltenden Lohnsumme werde das Erbschaftsteuerrecht in entscheidenden Punkten verbessert. „Für das Handwerk bedeutet das, dass rund 94 Prozent unserer Betriebe damit nichts mehr zu tun haben werden!“, freute sich Schneider.
Wenig Verständnis zeigte er aber dafür, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht auf handwerkliche Dienstleistungen ausgeweitet wurde. „Mir wären als Finanzminister sieben Prozent, die ich tatsächlich einnehme, lieber als 19 Prozent, die zwar im Gesetz stehen, die ich aber wegen der Schwarzarbeit nicht bekomme.“ Auch bei den Lohnzusatzkosten und beim Einkommensteuersystem gäbe es Handlungsbedarf. Schneider kündigte daher an, die künftige Politik der Bundesregierung auch weiterhin kritisch zu begleiten, damit es nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen bleibe. |
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