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Neues Meister-BAföG macht Weiterbildung attraktiver
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Braunschweig/Lüneburg/Stade, 02. April 2009.- Handwerker erhalten vom 1. Juli an günstigere Konditionen, wenn sie eine Förderung für ihre Fortbildung beantragen. Dadurch wird Weiterbildung für Handwerker attraktiver.
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) belohnt erfolgreiche Leistungen: Wer seine Fortbildung bestanden hat, kann künftig mit einem Erlass von 25 Prozent des Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren rechnen. Bei einer Existenzgründung nach der Fortbildung reicht es aus, einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einzustellen, um ein Drittel des Darlehens erlassen zu bekommen. Außerdem besteht ab dem 1. Juli ein Rechtsanspruch auf Förderung, auch wenn vorher bereits eine andere Fortbildung absolviert wurde, für die keine Mittel nach dem AFBG bewilligt wurden. Stärker finanziell unterstützt werden auch Fortbildungswillige mit Kindern.
"Die Novellierung des Meister-BAföGs erfüllt die von uns seit langem geforderten Verbesserungen bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung", erklärt Hans-Georg Sander, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Durch den Teilerlass des Darlehens nach erfolgreichem Abschluss der beruflichen Weiterbildung könnten künftig mehr Handwerker ihr Fortbildungsziel verwirklichen. Der Extrabonus für erfolgreiche Absolventen, die ein Unternehmen gründen und Mitarbeiter einstellen, werde sich positiv auf die Selbstständigkeit und Betriebsübernahmen im Handwerk auswirken. Die mögliche Förderung einer weiteren beruflichen Aufstiegsfortbildung helfe außerdem der Spezialisierung des Fach- und Führungskräftenachwuchses. "Die Weiterbildung für alle im Handwerk Tätigen wird dadurch wesentlich erleichtert“, so Sander.
Informationen zum Meister-BaföG erteilt die Handwerkskammer in Braunschweig unter: Telefon 0531 1201-221, in Lüneburg unter 04131 712-366 und in Stade unter 04141 6062-19. |
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