Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 15. Dezember 2010 ein neues Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. An die Stelle der bisherigen gerätebezogenen Gebührenerfassung soll ab 2013 eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe treten. Die Länderparlamente müssen der Reform noch zustimmen.
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hatte frühzeitig darauf hingewiesen, dass es unsystematisch ist, zusätzlich zu den privaten Haushalten auch die Betriebe in die Beitragspflicht mit einzubeziehen. Schließlich zahlen Selbstständige und Mitarbeiter in den Betrieben bereits als Bürger für die Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Kammer hatte eindringlich vor übermäßigen Zusatzbelastungen der kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks gewarnt und sich intensiv für eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des neuen Modells eingesetzt.
Verbesserungen in einigen Punkten erreicht
Aufgrund des massiven Protestes aus dem Handwerk ist das neue Modell zweimal nachgebessert worden. In folgenden Punkten konnte die Handwerkskammer Verbesserungen für die Betriebe durchsetzen:
die Beitragsstaffelung nach der Zahl der Beschäftigten wurde zugunsten kleinerer Unternehmen verändert
bei der Zahl der Beschäftigten werden der Betriebsinhaber, 400-Euro-Kräfte und Auszubildende nicht mitgezählt
ein gewerbliches Fahrzeug je Betriebsstätte ist beitragsfrei; bei mehreren Betriebsstätten kommt es nicht darauf an, welchem konkreten Standort die Fahrzeuge zugeordnet sind
In vielen Betrieben kommt es zu erheblichen Mehrbelastungen
Auf eine Vielzahl von Handwerksbetrieben kommen durch die Beschlüsse der Ministerpräsidenten dennoch spürbare Mehrbelastungen zu. Betriebe mit vielen Filialen sind besonders benachteiligt, da bei der Beitragsberechnung jede Filiale einzeln betrachtet und herangezogen wird. Stark betroffen sind auch Betriebe mit vielen Fahrzeugen, wenn dort heute kein Autoradio vorhanden ist. Die Länder haben zugesichert, nach 2013 eine Evaluierung der Beitragseinnahmen und ihre Verteilung auf die Privathaushalte, die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft vorzunehmen. In diesem Zuge soll geprüft werden, ob die allgemeine Beitragspflicht für Fahrzeuge erforderlich ist. Die Handwerkskammer wird diesen Prozess kritisch begleiten und auf Einhaltung der Zusage drängen, dass die Wirtschaft nicht stärker belastet wird als heute.
Den genauen Wortlaut des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und die Stellungnahmen der Verbände aus der Anhörung finden Sie hier.
Nutzen Sie den Gebührenvergleichsrechner
Damit Sie selbst eine Abschätzung der Folgen des neuen Modells für Ihren Betrieb vornehmen können, hat die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade bereits im Juli 2010 einen einfachen Gebührenvergleichsrechner auf Excel-Basis entwickelt. Dieser wurde an den Beschluss der Ministerpräsidenten vom 15. Dezember 2010 angepasst und gibt nun die Regelung ab 2013 wieder. Sie können den Rechner unten auf der Seite herunterladen.
Hinweis: Wenn Sie anstelle von Excel das Tabellenkalkulationsprogramm von OpenOffice verwenden, müssen Sie den Vergleichsrechner zunächst auf Ihrem Computer speichern. Öffnen Sie dann die bereits abgespeicherte Rechnerdatei, machen Sie Ihre Eingaben und speichern Sie das Ergebnis ab.
Resolution zur Reform der Rundfunkfinanzierung
Nordkonferenz der Handwerkskammern verlangt Nachbesserungen am neuen Modell.
17 Handwerkskammern haben auf ihrer Nordkonferenz die geplante Reform der Rundfunkfinanzierung kritisiert und eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Die Kammern sprechen sich für eine mittelstandsgerechte Anpassung der Beitragsstaffelung aus. Sie fordern, die Abgabe dürfe allenfalls pro Betrieb, nicht aber für jede einzelne Betriebsstätte separat erhoben werden. Die Fahrzeuge der Betriebe müssten komplett herausgenommen werden.