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Sachverständige und Gütestelle
Sollten Sie als Kunde mit einem Handwerker unseres Bezirks über die Qualität seiner Leistung oder aber über die Richtigkeit seiner Rechnung unterschiedlicher Auffassung sein, können Sie uns anrufen. Unsere zuständigen Mitarbeiter werden sich bemühen, die Unstimmigkeiten zu beseitigen. Dieses unbürokratische Verfahren vermeidet oft den kostspieligen Gang vor Gericht.
Sie können bei der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Kunde und Handwerker auch einen Sachverständigen hinzuziehen. Geschieht dies auf Ihren Wunsch, müssen Sie aber - eventuell zusammen mit Ihrem Gegner - für die Kosten aufkommen.
In unserem Downloadbereich finden Sie Informationen über das gesamte Sachverständigenwesen und die Gütestelle zum Herunterladen.